Eine leidvolle Erfahrung mit einer Welpeninteressentin ...
Ende Mai kam uns Frau L. H. aus Salzburg erstmals besuchen und interessierte sich für einen Welpen. Einen Tag später meldete sie sich und wollte diese Hündin reserviert haben, allerdings wollte sie nur 1.000 Euro statt 1.500 Euro für den Welpen bezahlen. Wir haben ihr erklärt, daß wir den Kaufpreis der Hündin nicht reduzieren werden, schließlich handelte es sich um eine standardgemäße Hündin ohne Fehler, aus komplett untersuchten Eltern (FN, prcd-PRA, HD, PL etc.) und zudem enthielt der Kaufpreis eine komplette Erstausstattung, ein Groomingseminar, ein Starterseminar etc.
Entgegen unserer grundsätzlichen Einstellung haben wir Frau H. allerdings Ratenzahlung angeboten (3 x 500 Euro), welche sie dankbar annahm.
Zwei Tage später sandten wir Frau H. den Reservierungsauftrag. Der unterschriebene Reservierungsauftrag ging uns übrigens erst zweieinhalb Wochen später wieder zu. Genügend Zeit, so sollte man meinen, um einen Reservierungsauftrag zu prüfen, bevor man ihn als mündiger Bürger unterschreibt. Vereinbart war eine Zahlung des Hundes bis zum Übernahmetag, die Anzahlung belief sich auf 500 Euro.
Wir haben unter Hinweis auf die verbindliche Reservierung drei anderen Interessenten für diesen Welpen abgesagt.
Teil unserer Reservierung ist auch eine Selbstauskunft, in welcher der Interessent erklärt, ob er mit dem Hund züchten möchte und ob z. B. eine Kopie des Sachkundenachweises (falls dieser am Wohnort des Käufers erforderlich ist) uns ausgehändigt wird.
Bei ihrem zweiten Besuch erklärte Frau H., daß sie sich nicht an den Reservierungsvertrag halten wolle. Sie wolle mit der Hündin züchten. Wir haben auf den Reservierungsauftrag verwiesen, da wir davon ausgehen mußten, daß jemand, der den Kaufbetrag in Raten zahlen muß und dessen Begründung nach einem Wurf darin liegt, daß eine Hündin einmal einen Wurf aufziehen sollte, weil es gut wäre, „wenn sie ihre Muttergefühle ausleben dürfte“, vermutlich nicht der Rasse wegen züchterische Ambitionen hegt.
Nach dem Besuch erklärte Frau H. nochmals und wiederholt, daß sie die Vereinbarung des Reservierungsvertrages nicht einhalten wolle, u. a. verweigerte sie die Aushändigung einer Kopie des Sachkundenachweises.
Zur Erklärung: In Salzburg hat ein Hundehalter einen Hund binnen weniger Tage bei der Verwaltung anzumelden. Dieser Anmeldung ist der Sachkundenachweis beizulegen. Wird dieser Sachkundenachweis nicht vorgelegt, kann der Hund eingezogen und enteignet werden. Diese Aussage läßt sich leicht im Internet nachlesen.
Wenn wir einen Hund verkaufen, dann erkunden wir uns über die rechtlichen Voraussetzungen vor Ort. Ist ein Sachkundenachweis verlangt, wie z. B. in Salzburg, in der Schweiz etc., dann verlangen wir SELBSTVERSTÄNDLICH die Aushändigung einer Kopie einer solchen Bestätigung. Denn was wäre, wenn der neue Hundehalter diesen Sachkundenachweis nicht hat und der Hund aus unserer Zucht würde enteignet werden? Wir wüßten nicht, wo unser Liebling landet. Ein für uns nicht akzeptabler Zustand.
Wir hatten Frau H. diverse Adressen genannt, wo sie den Sachkundenachweis erlangen kann, sie hatte sich unseres Wissens bei keiner einzigen dieser Stellen um den Sachkundenachweis beworben. Wir hatten ihr per E-Mail die rechtliche Grundlage genannt, was sie unkommentiert ließ. Sie verwehrte uns auch weiterhin die Aushändigung der Kopie des Sachkundenachweises.
Wir haben deshalb von einem Verkauf des Welpen Abstand genommen.
Daß Frau H. nunmehr moniert, daß sie nicht die volle Anzahlung retour erhalten hat, ist den Vertragsbedingungen geschuldet, welche sie nicht einhalten wollte.
Wer Fragen hat zu unserer Zucht, der darf uns gerne unter mail@volcatia.de konsultieren. Wir stehen immer Rede und Antwort und unsere Zucht ist transparent.
Jedwelche negativen Äußerungen über unsere Zucht, unsere Hunde oder über unsere Person werden wir nicht dulden und behalten uns deshalb rechtliche Schritte vor, wie wir Forenbetreiber vorsorglich darauf hinweisen, daß Postings der Frau H., welche unsere Zucht in ein falsches Licht rücken, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.
Mit freundlicher Empfehlung
Christian und Brigitte Friedl
VOLCATIA Cocker-Spaniels
Wasserburg am Inn, im Oktober 2014
Entgegen unserer grundsätzlichen Einstellung haben wir Frau H. allerdings Ratenzahlung angeboten (3 x 500 Euro), welche sie dankbar annahm.
Zwei Tage später sandten wir Frau H. den Reservierungsauftrag. Der unterschriebene Reservierungsauftrag ging uns übrigens erst zweieinhalb Wochen später wieder zu. Genügend Zeit, so sollte man meinen, um einen Reservierungsauftrag zu prüfen, bevor man ihn als mündiger Bürger unterschreibt. Vereinbart war eine Zahlung des Hundes bis zum Übernahmetag, die Anzahlung belief sich auf 500 Euro.
Wir haben unter Hinweis auf die verbindliche Reservierung drei anderen Interessenten für diesen Welpen abgesagt.
Teil unserer Reservierung ist auch eine Selbstauskunft, in welcher der Interessent erklärt, ob er mit dem Hund züchten möchte und ob z. B. eine Kopie des Sachkundenachweises (falls dieser am Wohnort des Käufers erforderlich ist) uns ausgehändigt wird.
Bei ihrem zweiten Besuch erklärte Frau H., daß sie sich nicht an den Reservierungsvertrag halten wolle. Sie wolle mit der Hündin züchten. Wir haben auf den Reservierungsauftrag verwiesen, da wir davon ausgehen mußten, daß jemand, der den Kaufbetrag in Raten zahlen muß und dessen Begründung nach einem Wurf darin liegt, daß eine Hündin einmal einen Wurf aufziehen sollte, weil es gut wäre, „wenn sie ihre Muttergefühle ausleben dürfte“, vermutlich nicht der Rasse wegen züchterische Ambitionen hegt.
Nach dem Besuch erklärte Frau H. nochmals und wiederholt, daß sie die Vereinbarung des Reservierungsvertrages nicht einhalten wolle, u. a. verweigerte sie die Aushändigung einer Kopie des Sachkundenachweises.
Zur Erklärung: In Salzburg hat ein Hundehalter einen Hund binnen weniger Tage bei der Verwaltung anzumelden. Dieser Anmeldung ist der Sachkundenachweis beizulegen. Wird dieser Sachkundenachweis nicht vorgelegt, kann der Hund eingezogen und enteignet werden. Diese Aussage läßt sich leicht im Internet nachlesen.
Wenn wir einen Hund verkaufen, dann erkunden wir uns über die rechtlichen Voraussetzungen vor Ort. Ist ein Sachkundenachweis verlangt, wie z. B. in Salzburg, in der Schweiz etc., dann verlangen wir SELBSTVERSTÄNDLICH die Aushändigung einer Kopie einer solchen Bestätigung. Denn was wäre, wenn der neue Hundehalter diesen Sachkundenachweis nicht hat und der Hund aus unserer Zucht würde enteignet werden? Wir wüßten nicht, wo unser Liebling landet. Ein für uns nicht akzeptabler Zustand.
Wir hatten Frau H. diverse Adressen genannt, wo sie den Sachkundenachweis erlangen kann, sie hatte sich unseres Wissens bei keiner einzigen dieser Stellen um den Sachkundenachweis beworben. Wir hatten ihr per E-Mail die rechtliche Grundlage genannt, was sie unkommentiert ließ. Sie verwehrte uns auch weiterhin die Aushändigung der Kopie des Sachkundenachweises.
Wir haben deshalb von einem Verkauf des Welpen Abstand genommen.
Daß Frau H. nunmehr moniert, daß sie nicht die volle Anzahlung retour erhalten hat, ist den Vertragsbedingungen geschuldet, welche sie nicht einhalten wollte.
Wer Fragen hat zu unserer Zucht, der darf uns gerne unter mail@volcatia.de konsultieren. Wir stehen immer Rede und Antwort und unsere Zucht ist transparent.
Jedwelche negativen Äußerungen über unsere Zucht, unsere Hunde oder über unsere Person werden wir nicht dulden und behalten uns deshalb rechtliche Schritte vor, wie wir Forenbetreiber vorsorglich darauf hinweisen, daß Postings der Frau H., welche unsere Zucht in ein falsches Licht rücken, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.
Mit freundlicher Empfehlung
Christian und Brigitte Friedl
VOLCATIA Cocker-Spaniels
Wasserburg am Inn, im Oktober 2014