Besonders am Ohrenansatz, unter den Achseln der Vorderarme, in den Kniekehlen und bei Rüden rund um die Hoden muß man besonders gründlich kämmen, um Filzknoten - und damit Irritationen der Haut, Ekzeme, Hot Spots, Ansiedlung von Bakterien und Ungeziefer - zu vermeiden.
Eventuelle Filzknoten können mit Hilfe eines Entfilzers ...
oder einer speziellen Drahtbürste
entfernt werden. Arg verfilzte Hunde sprüht man am besten mit einem Entfilzungsspray (z. B. Perrylux) ein, welches man über Nacht wirken läßt.
Mein Tip: In Filzknoten bis Daumengröße reibt man kräftig ein filzlösendes Mittel ein:
Stärkemehl (Kartoffelstärke)
flüssige Seide (als “Seidenprotein” in kleinen Fläschchen erhältlich)
WD40, das Schmiermittel aus dem Handwerkskasten
spezielle Entfilzungsmittel, wie Perrylux oder Mattex
Die Filzis lassen sich so recht einfach aus dem Fell zupfen. Bitte vorsichtig vorgehen, denn Filz tut dem Hund wirklich arg weh.
An dieser Stelle seien mir ein paar ganz persönliche Worte an die faulen Zeitgenossen erlaubt, die ihren Hund regelmäßig verfilzen lassen, damit er einmal jährlich abgeschoren wird, denen es egal ist, ob ihr Hund eingewachsene Krallen oder faule Zähne hat, die sich einen Kehricht um stinkende Ohren, aufgerissene Ballen, eitrige Vorhaut und verstopfte Analdrüsen scheren:
Sie haben ein Tier überhaupt und einen Cocker-Spaniel im Besonderen gar nicht verdient. Außerdem machen Sie sich eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz strafbar und das gehört zur Anzeige gebracht, denn im TSchG heißt es:
§ 2 - Haltung
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Zuwiderhandlungen können mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder einer Geldbuße bedacht werden. Der Hund kann dem Eigentümer entzogen werden.