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Rassebeschreibung Cocker Spaniel

Der Cocker-Spaniel soll ein fröhlicher und sportlicher Hund sein. Erwünscht ist der quadratische Körperbau, d.h. vom Punkt über den Schulterblättern bis jeweils zum Rutenansatz und zum Boden soll das Maß gleich sein. Charakteristisch für den Cocker ist sein fröhliches, unbefangenes Wesen, was er mit dauerndem Schwanzwedeln anzeigt. Natürlich ist das Rutenspiel bei einem kupierten Cocker noch ausgeprägter als bei einem unkupierten. Typisch ist auch die temperamentvolle Bewegung. Der Standard beschreibt hier die Bewegung und das Verhalten während des Jagdeinsatzes, wobei hier gleich auch das gewünschte Wesen angesprochen wird: Sanft und anhänglich, temperamentvoll und unerschrocken.

Der Kopf soll einen quadratischen Fang haben, der Nasenrücken gleich viel messen wie vom Stop zum Hinterhauptbein, das übrigens nicht hervortreten sollte.

Der Schädel sollte gut proportioniert sein, die Backen nicht hervortretend, die Nase sollte genügend groß sein. Die Augen sollten groß, aber nicht hervorstehend sein. Das gewünschte Auge ist leicht schräg eingesetzt. Die Augenfarbe soll dunkel sein, bei braun pigmentierten Hunden dunkelhaselnußfarben. Der Ausdruck soll intelligent und sanft sein, dennoch hellwach, leuchtend und fröhlich. Straffe Lidränder sind gefordert, wobei in sehr vielen Blutlinien die Ausstülpung des Augenlids, das sogenannte Ektropium, vorkommt. Die Ohren sind lappig und in Augenhöhe angesetzt, bis zur Nasenspitze reichend und gut behaart.

Das Gebiß verlangt nach kräftigen Kiefern mit einem perfekten, regelmäßigen und vollständigen Scherengebiß, das heißt die vorderen Zähne des Oberkiefers stehen eng anliegend über denen des Unterkiefers. Fehlerhaft sind der Überbiss (Zähne des Oberkiefers greifen über die des Unterkiefers), der Unterbiss (Zähne des Unterkiefers greifen über die Zähne des Oberkiefers) und das Zangengebiss (Schneidezähne stehen aufeinander). Die Zähne sollen senkrecht im Kiefer stehen.
Der Hals soll muskulös sein und von mittlerer Länge. Weiter soll er trocken sein, also ohne etwaige lose Kehlhaut.

Die Schultern eines Cocker-Spaniels sollen schräg liegen. Die Läufe sind von guter Knochenstärke, gerade und “ausreichend kurz für konzentrierte Kraftentfaltung. Nicht zu kurz, um nicht den enormen Eifer zu beeinträchtigen, der von diesem großartigen Jagdhund erwartet wird.” Gute Winkelungen der Schulter und der Vorhand ermöglichen einen guten Vortritt, auch Raumgriff genannt.

Das Gebäude des Cocker-Spaniels muß kompakt und kräftig sein, mit gut entwickeltem Brustkorb, wobei das Brustbein tiefreichend ist. Die Front sollte weder zu eng noch zu weit sein. Die Rippen sind gut gewölbt, die Rückenlinie fest und gerade. Die Lende ist kurz und breit, vom Ende bis zum Rutenansatz leicht abfallend.

Die Hinterhand ist breit und gut gerundet. Auch soll sie sehr muskulös sein. Die Laufknochen sind stark. Das Kniegelenk muß gut gewinkelt sein und unter dem Sprunggelenk kurz, wodurch dem Cocker beim Laufen viel Schub ermöglicht wird.

Die Pfoten sind fest, gut gepolstert und sollen der Katzenpfote ähnlich sein.
Einwandfreies Gangwerk mit viel Schub und Raumgriff sind - wie vor schon behandelt - ebenfalls erwünscht.

Die Rute ist etwas unterhalb der Rückenlinie angesetzt und muß fröhlich bewegt und in Verlängerung der Rückenlinie getragen werden. Eine gezogene Rute ist ebenso fehlerhaft wie eine eingeklemmte.

Im Standard ist das Kupieren beschrieben, wobei es im überarbeiteten Tierschutzgesetz vom 01.06.1998 heißt:
Das Kupieren der Rute bei Hunden ist nur noch erlaubt, wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen.

Im Klartext: Jeder, der einen Cocker-Spaniel ohne tierärztliche Indikation kupiert, macht sich strafbar - egal, ob er einem Zuchtverein angehört oder seine Hündin vom benachbarten Rüden decken läßt und die Welpen aufzieht und auch unabhängig davon, ob er die Welpen alle selbst behält oder auch ins Ausland verkauft. Erlaubt ist das Kupieren nur bei Hunden, wenn der Tierarzt darauf plädiert, wie z. B. bei offenen Wunden, was jedoch beim Welpen kaum vorkommen dürfte. Wenn ein Welpe demnach mit einer sog. Knickrute geboren wird, ist das wohl ein Schönheitsmakel, nicht jedoch ein Grund für das Kupieren. Weiterhin erlaubt ist das Kupieren im Einzelfall, wenn der Cocker-Spaniel jagdlich geführt werden soll. Die Schwierigkeit besteht natürlich darin, daß die Rute am unter acht Tage alten Welpen vorgenommen werden muß und Welpenkäufer “ihren” Welpen selten vor der sechsten Woche aussuchen. Trotzdem darf nicht etwa der komplette Wurf kupiert werden, wenn beide Elternteile jagdlich geführt werden oder der Züchter Jagdscheininhaber ist.

Das neue Tierschutzgesetz sieht auch ein Ausstellungs- und Haltungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde vor. Die Neuregelung des Tierschutzgesetzes wird dahingehend delikat, da der Käufer eines tierschutzwidrig kupierten Hundes später eventuell Schadensersatzansprüche an den Züchter bzw. Verkäufer geltend machen kann, wenn er seinen Hund nicht mehr ausstellen bzw. halten darf. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Käufer falsch oder unzureichend über das Kupieren der Rute und die daraus resultierenden Folgen informiert wurde.

Das Haarkleid des Cockers soll glatt und seidig sein. Drahtiges oder welliges Haarkleid ist ebenso falsch wie zu reichliches und lockiges Haarkleid.

Das Gebäude, die Vorder- und Hinterläufe über dem Sprunggelenk sind befedert, d. h. mit langen Haaren versehen.

Erlaubt sind verschiedene Farben, wobei bei Einfarbigen kein Weiß erlaubt ist außer an der Brust.

Die Größe der Rüden sollte zwischen 39 bis 41 cm liegen, die der Hündinnen zwischen 38 und 39 cm. Das ungefähre Gewicht sollte zwischen 12 und 14,5 kg liegen.

Rüden sollten zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

 


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